Sonntag, 22. März 2009

Mein Nachrichten-Ticker aus dem Google Feedreader

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Heute fand ich zunächst einen Artikel von Heise.de in meinem Feedreader, der mir doch den Glauben an ein wenig Gerechtigkeit wieder gegeben hat.
Aber wer kann sich denn schon den Gang zum Oberlandesgericht leisten, wenn er sich in der ersten oder zweiten Instanz abgebügelt fühlt?

Heise.de - 22.03.2009 - 11:06

In diesem Artikel schreibt der Autor Ra. Joerg Heidrich recht deutlich von einer "rigiden Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg" und begrüßt das neue Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. Februar 2009 (Az. 5 U 180/07).
Daß es da ausgerechnet auch um Marions Kochbuch ging, das wird wohl schon ein wenig für  Furore in der Foren- und Bloggerszene sorgen.
Ob das nunmehr vorliegende Urteil auch Rolf Schälike dazu bewogen hat, heute seinen Artikel über eine Sitzung des Landgerichtes zu Hamburg vom 3.03.2009 als Feed zu offerieren, weiß ich nicht. Ich bin mir aber fast sicher, daß er sich darüber gefreut hat, daß die untere Instanz - wenn auch in anderer Sache - endlich einmal zurückgepfiffen wurde.

habe ich deshalb aus gegebenem Anlaß auch - schweren Herzens - mit einem zusätzlichen Kommentar von mir freigeschaltet.
Mein Kommentar erscheint aber nur, wenn der vollständige Feed aus meinem Blog aufgerufen wird. Deshalb stelle ich sowohl meinen Kommetar und die wichtigen Hinweise von Herrn Schälike hier noch einmal gesondert dar:

Vorsicht,
Satire, Wahres oder Unwahres sind nicht klar zu trennen!
Bitte deshalb zuerst den Absatz ''Wichtiger Hinweis'' in dem verlinkten Artikel lesen.
Der Artikel von Herrn Schälike erscheint möglicherweise auch in einem anderen Licht, wenn man diesen im Zusammenhang mit dem heute bei Heise.de erschienenden Artikel sieht:
OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber
Und hier ist der Leitsatz von Herrn Schälike.
Dieser Leitsatz begleitet fast alle seine Artikel:

Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
Ja, es geschehen recht seltsame Dinge an unseren Hamburger Gerichten . . .

Netzgärtner Kurt

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